Epibo
Entwurf. Dieser Text ist an der tatsächlichen Funktionsweise von Epibo entlang geschrieben, aber nicht anwaltlich geprüft. Vor dem ersten zahlenden Kunden prüfen lassen.

Auftragsverarbeitung

Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO · Stand: 18. August 2026

Zwischen dem Kunden (Verantwortlicher) und Horos Consulting und Vermittlung GmbH, Elly-Heuss-Knapp Weg 2, 50374 Erftstadt (Auftragsverarbeiter). Sie gilt mit Abschluss des Nutzungsvertrags und für dessen Dauer.

1. Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Bereitstellung von Epibo zur Durchführung von Live-Umfragen. Die Verarbeitung dauert so lange wie der Nutzungsvertrag.

2. Art, Zweck, Datenarten, Betroffene

Art der Verarbeitung Erheben, Speichern, Anzeigen, Auswerten, Löschen
Zweck Rückmeldung des Publikums bei Veranstaltungen des Verantwortlichen
Datenarten Antwortinhalte (Auswahl, Zahl, Begriff, Freitext), geräteseitige Zufallskennung, Zeitstempel. Bei Konten des Verantwortlichen zusätzlich E-Mail, Name/Firma, Passwort-Prüfwert.
Betroffene Teilnehmer der Veranstaltungen des Verantwortlichen, Beschäftigte des Verantwortlichen mit Konto
Besondere Kategorien Nicht vorgesehen. Freitextfelder können sie technisch aufnehmen; der Verantwortliche stellt durch die Formulierung seiner Fragen sicher, dass keine erhoben werden.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung. Die Nutzung der Software durch den Verantwortlichen gilt als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies mit und darf ihre Ausführung aussetzen.

4. Vertraulichkeit, Unterauftragnehmer

Alle mit der Verarbeitung befassten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Der Verantwortliche stimmt folgendem Unterauftragnehmer zu:

UnterauftragnehmerLeistungOrt
HostingerServerbetrieb EU — IP-Block laut RIPE Deutschland, Vertragspartner mit Sitz in Litauen

Weitere Unterauftragnehmer bestehen nicht: kein Inhaltsnetzwerk, kein Schriftartendienst, kein Analysedienst, kein externer Postversand. Wechselt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragnehmer, kündigt er dies 30 Tage vorher an; der Verantwortliche kann widersprechen und außerordentlich kündigen.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Diese Anlage beschreibt, was das System heute tatsächlich tut — nicht, was wünschenswert wäre.

Vertraulichkeit Übertragung ausschließlich über TLS (Let's Encrypt, HTTP wird auf HTTPS umgeleitet). Passwörter werden mit scrypt und Einzelsalz abgelegt, nie im Klartext. Mandanten sind auf Datenbankebene getrennt; jeder Zugriff prüft die Kontozugehörigkeit. Der Zugang zum Server ist ausschließlich per SSH-Schlüssel möglich, Passwortanmeldung ist abgeschaltet, eine Firewall lässt nur die Ports 22, 80 und 443 zu, fail2ban ist aktiv.
Datenminimierung Von Teilnehmern werden weder Name noch E-Mail noch IP-Adresse gespeichert. Die Doppelabstimmungssperre nutzt eine im Browser erzeugte Zufallskennung ohne Personenbezug.
Integrität Webhook-Meldungen werden auf Wunsch mit HMAC-SHA256 unterschrieben, sodass der Empfänger die Echtheit prüfen kann. Sitzungskennungen und API-Schlüssel werden mit einem kryptografisch sicheren Zufallsgenerator erzeugt und beim Vergleich zeitkonstant geprüft.
Verfügbarkeit Tägliche Sicherung der Datenbank im laufenden Betrieb, Aufbewahrung 14 Tage, ältere Sicherungen werden überschrieben. Die Datenbank läuft im WAL-Verfahren, das einen Absturz ohne Datenverlust übersteht.
Belastbarkeit Grenzen je Tarif für Teilnehmerzahl und Umfragen; Anmelde-, Registrierungs- und Antwortversuche sind je Absender in der Häufigkeit begrenzt.
Löschung Automatische Löschung nach der vom Verantwortlichen gesetzten Aufbewahrungsfrist (Standard 180 Tage), tägliche Prüfung. Löschung einzelner Umfragen und des gesamten Kontos jederzeit durch den Verantwortlichen, mit Weitergabe an alle abhängigen Datensätze.
Überprüfung Der Verantwortliche kann die Einhaltung überprüfen; Termin nach Absprache, höchstens einmal jährlich, außer bei konkretem Anlass.

Offene Punkte, die vor dem Verkauf geschlossen gehören: Es gibt keine Zwei-Faktor-Anmeldung für Kundenkonten, keine Verschlüsselung der Datenbank im Ruhezustand über die Festplattenverschlüsselung des Anbieters hinaus, und keine getrennte Prüfprotokollierung der Zugriffe des Auftragsverarbeiters. Wer mit einem Konzern verhandelt, wird danach gefragt.

6. Unterstützung, Meldepflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Betroffenenanfragen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten. Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet er unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, in Textform.

7. Rückgabe und Löschung

Nach Vertragsende löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Verantwortlichen, sobald keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch stellt er vorher einen Export als CSV, Markdown oder JSON bereit. Sicherungen laufen spätestens nach 14 Tagen aus.

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