Epibo
Entwurf. Dieser Text ist an der tatsächlichen Funktionsweise von Epibo entlang geschrieben, aber nicht anwaltlich geprüft. Vor dem ersten zahlenden Kunden prüfen lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18. August 2026

§ 1 Geltung

Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software Epibo als Dienst durch Horos Consulting und Vermittlung GmbH (nachfolgend „Anbieter“) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. An Verbraucher richtet sich das Angebot nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistung

Der Anbieter stellt dem Kunden Zuruf über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung, nicht den Erfolg einer Veranstaltung.

Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln. Funktionen, die den vereinbarten Umfang wesentlich einschränken, kündigt er mindestens 30 Tage vorher in Textform an.

§ 3 Verfügbarkeit

Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

Zu entscheiden: Ob eine Zusicherung gegeben wird und mit welcher Rechtsfolge — mit Vertragsstrafe oder ohne. Eine Zusage ohne Messverfahren ist wertlos, eine mit Vertragsstrafe teuer.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Er stellt sicher, dass die von ihm gestellten Fragen und die Verarbeitung der Antworten rechtmäßig sind — insbesondere, dass er seine Teilnehmer informiert und, wo erforderlich, den Betriebsrat beteiligt. Er unterlässt Inhalte, die Rechte Dritter oder Strafgesetze verletzen.

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung beruhen.

§ 5 Vergütung

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise zuzüglich Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die gebuchte Laufzeit. Preisänderungen kündigt der Anbieter mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Laufzeit an; der Kunde kann in diesem Fall zum Wirksamwerden kündigen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf die gebuchte Dauer und verlängert sich jeweils um dieselbe Dauer, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags; auf Wunsch stellt er vorher einen Export zur Verfügung.

§ 7 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Vergütung. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

Zu prüfen: Der Ausschluss der Mietrecht-Garantiehaftung ist der Punkt, an dem SaaS-Bedingungen in Deutschland am häufigsten scheitern. Hier lohnt der Anwalt am meisten.

§ 8 Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Anbieters. Änderungen bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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